Annaberg-Buchholz: Am 1. Juli 2021 ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 im Freistaat Sachsen in Kraft getreten und bringt wichtige Veränderungen, die von Gastronomen und Beherbergungsbetrieben mit Glückspielautomaten beachtet werden müssen.
Neben der Regulierung von Glücksspielen im Internet schreibt der Staatsvertrag unter anderem die Anschlusspflicht an ein bundesweites und spielformübergreifendes Spielersperrsystem vor. Betroffen davon sind auch Gastronomen, Beherbergungsbetriebe etc., soweit sie Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit vorhalten.
Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen haben danach unter anderem die Pflicht:
- spielwillige Personen durch eine Ausweiskontrolle zu identifizieren und mit der Sperrdatei abzugleichen.
- ggf. die Sperrung von Spielern zu veranlassen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass die Spieler spielsuchtgefährdet bzw. überschuldet sind oder unangemessene Spieleinsätze riskieren. Der Spieler ist darüber zu informieren.
Hierfür muss zunächst der Anschluss an die Sperrdatei (OASIS) beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt und geschaffen werden. Der Datenabgleich erfordert eine stabile Internetleitung. Betroffenen Gastronomen, Hoteliers etc. empfiehlt die IHK Chemnitz, sich mit ihren Automatenaufstellern in Verbindung zu setzen.
Da unklar ist, ob – wie von den Industrie- und Handelskammern angeregt - der Vollzug des Gesetzes für einen gewissen Zeitraum ausgesetzt wird, sollten betroffene Unternehmen das Automatenspiel nicht anbieten, solange diese Voraussetzungen nicht geschaffen sind. Ein Verstoß gegen die Regelungen der Spielersperre stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden kann.
Die IHK Chemnitz hatte im Vorfeld die Möglichkeit genutzt, sich in einer Stellungnahme zu dem Glücksspielvertrag zu äußern. Darin lehnte sie insbesondere den Passus zur Einführung eines verpflichtenden Spielersperrsystems für das Gastgewerbe - leider erfolglos - ab.
Für Rückfragen steht bei der IHK Nora Mehlhorn, Referatsleiterin Hoheitliche Aufgaben, unter Telefon 0371/6900-1350 zur Verfügung.
IHK Chemnitz, Regionalkammer Erzgebirge