Unterstützung bei Kündigung

Nürn­berg: Die BA unter­stützt gekün­dig­te Arbeit­neh­men­de bei der Job­su­che, damit sie erst gar nicht arbeits­los wer­den. Dies gelingt umso bes­ser, je frü­her Betrof­fe­ne sich mit ihrer Arbeits­agen­tur in Ver­bin­dung set­zen, infor­miert eine Pres­se­mit­tei­lung der Bun­des­agen­tur für Arbeit.

Endet ein Arbeits- oder Aus­bil­dungs­ver­hält­nis, ist eine schnel­le Arbeit­su­chend­mel­dung wich­tig. Um Sperr­zei­ten zu ver­mei­den, muss die Mel­dung spä­tes­tens drei Mona­te vor dem Beschäf­ti­gungs­en­de oder bei einer kurz­fris­ti­gen Kün­di­gung inner­halb von drei Tagen nach Bekannt­wer­den der Arbeits­agen­tur vor­lie­gen. Die Mel­dung kann online, tele­fo­nisch oder per­sön­lich erfol­gen.

Wäh­rend der Dau­er der Sperr­zeit ruht ansons­ten der Anspruch auf finan­zi­el­le Leis­tun­gen. Denn bei einer feh­len­den oder ver­spä­te­ten Arbeitsuchend-Meldung muss eine Sperr­zeit von einer Woche ver­hängt wer­den.

Im Jahr 2023 muss­te die Bun­des­agen­tur für Arbeit rund 748.000 Sperr­zei­ten ver­hän­gen. Von allen Sperr­zei­ten ent­fie­len 42,4 Pro­zent und somit zir­ka 317.000 Sperr­zei­ten auf ver­spä­te­te Arbeit­su­chend­mel­dun­gen, wodurch die Betrof­fe­nen einen Teil ihres Anspruchs auf Arbeits­lo­sen­geld ver­lo­ren haben.

Alle Infor­ma­tio­nen zum The­ma fin­den sich online auf www​.arbeits​agen​tur​.de/​a​r​b​e​i​t​s​l​o​s​-​m​elden

EK-Red.