Annaberg-Buchholz: Nach der coronabedingten Schließzeit steht seit dem 26. Oktober 2020 die Kfz-Zulassungsbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis am Standort Annaberg-Buchholz zu den regulären Öffnungszeiten den Bürgerinnen und Bürgern wieder offen, informiert die Landkreisverwaltung des Erzgebirgskreises in einer Pressemitteilung. Damit entfällt u. a. die vorübergehende Mittwochsöffnung der Außenstelle in Marienberg.
Da noch nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsbehörde in Annaberg-Buchholz wieder im Dienst sind, kann es zu Wartezeiten kommen. Eine Terminbuchung wird daher grundsätzlich empfohlen.
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes hingegen bleibt für den Besucherverkehr noch bis zum Monatsende Oktober geschlossen. Anträge können ausschließlich schriftlich gestellt werden. Bürger sollten hierzu die auf der Homepage des Erzgebirgskreises (www.erzgebirgskreis.de) unter „Bürgerservice“, „Formulare“ für das Sachgebiet „Fahrerlaubnisbehörde“ zur Verfügung stehenden Antragsformulare nutzen.
In Eilfällen, die keinen Aufschub dulden, steht Bürgern die Telefonnummer 03771/277 7105 bzw. E-Mail fahrerlaubnisbehoerde@kreis-erz.de im Referat Straßenverkehr des Landratsamtes zur Verfügung.
EK-Red