Dresden: Die Sächsische Landesregierung hat jüngst der Verwaltungsvorschrift „Investkraft“ zugestimmt und damit weitere Weichen für das 800 Millionen Euro umfassende Finanzpaket „Brücken in die Zukunft“ gestellt, informiert das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) in einer Presseinformation. „Die sächsischen Landkreise, Städte und Gemeinden können damit in den kommenden Jahren wichtige Investitionen anpacken und ihre Infrastruktur verbessern“, sagte Staatsminister Thomas Schmidt. „Dieses Geld ist damit der Schlüssel für die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung in der Zukunft.“
Die insgesamt 800 Millionen Euro werden den Landkreisen, Städten und Gemeinden in drei Blöcken zur Verfügung gestellt. Eine Investitionspauschale in Höhe von 116 Millionen Euro erhalten die Kommunen direkt. Diese Mittel können für eigene Investitionen oder zur Kofinanzierung geförderter Projekte eingesetzt werden. 171 Millionen Euro bekommen die Landkreise, Städte und Gemeinden über das sogenannte „Budget Bund“, 512 Millionen Euro über das „Budget Sachsen“.
Die Aufteilung in zwei getrennte Budgets resultiert daraus, dass das Finanzpaket „Brücken in die Zukunft“ sowohl aus Bundes- als auch Landesmitteln gespeist wird. Der Bundesanteil an dem Paket beträgt 19,5 Prozent; die übrigen Mittel bringen der Freistaat und die Kommunen gemeinsam auf. Von beiden Budgets gehen jeweils 50 Prozent an die drei Kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz sowie 50 Prozent an die zehn Landkreise. In den Landkreisen selbst müssen mindestens 65 Prozent der Mittel den kreisangehörigen Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.
Für die beiden Budgets gelten unterschiedliche Fördergegenstände. Über das „Budget Sachsen“ können unter anderem Investitionen im Straßenbau, in den Bau von Schulen und Kindertagesstätten, in Sportstätten sowie in den Öffentlichen Personennahverkehr gefördert werden. Über das „Budget Bund“ können entsprechend den Vorgaben des Bundes unter anderem Investitionen in Krankenhäuser, Lärmschutzmaßnahmen, Städtebau, Brachflächenrevitalisierung und energetische Sanierungen unterstützt werden. Für beide Budgets gilt der Fördersatz von 75 Prozent.
„Wir haben uns bei dem Finanzpaket an den Erfahrungen des Konjunkturpakets II von 2009 sowie an der Aufbauhilfe nach dem Hochwasser 2013 orientiert und Verwaltungsverfahren vereinfacht“, so Schmidt. „Die Fördermittel erhalten die Landkreise, Städte und kreisangehörigen Gemeinden erst, wenn sie für beide Budgets abgestimmte Maßnahmenpläne erarbeitet haben, in denen die geplanten Investitionen aufgeführt sind.“ Nach der Bestätigung der Pläne beantragen die Kommunen die Förderung für die einzelnen Projekte. Das Geld erhalten die Kreisfreien Städte, Landkreise und Gemeinden nach der Bewilligung entsprechend des tatsächlichen Mittelbedarfs. „Dieses Verfahren gibt den Kommunen ein hohes Maß an Planungssicherheit und gewährt ihnen gleichzeitig sehr viel Freiheit bei der Auswahl ihrer Projekte und der Verteilung der Mittel“, sagte der Minister.
Die Maßnahmenpläne müssen bis zum 17. Juni 2016 beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft eingereicht werden. Bereits Anfang März 2016 sind vier Regionalkonferenzen vorgesehen, auf denen Fachleute den Kommunen das Verfahren und die möglichen Fördergegenstände erläutern. Im nächsten Schritt sollen die einzelnen Pläne bis zum 31. August 2016 durch die Sächsische Staatskanzlei genehmigt werden.
Für die Beantragung der Fördermittel bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) – als einzige Bewilligungsstelle – gelten dann unterschiedliche Fristen. Die Projekte aus dem „Budget Bund“ müssen bis 15. November 2016 bei der SAB beantragt werden. Für die Projekte aus dem „Budget Sachsen“ ist der 28. Februar 2017 der entscheidende Stichtag. Ursache für den engeren Zeitplan beim „Budget Bund“ ist die Vorgabe, dass die Projekte bis Ende 2018 abgenommen sein müssen. Für die Projekte aus dem „Projekt Sachsen“ haben die Kreisfreien Städte, Landkreise und Gemeinden dagegen bis Ende 2020 Zeit für die Umsetzung.
„Wir haben den sächsischen Kommunen mit der Verwaltungsvorschrift ‚Investkraft’ ein effektives Werkzeug an die Hand gegeben, um ihre wirtschaftliche Entwicklung vorantreiben zu können“, so Schmidt. „Die Städte und Gemeinden können frei wählen, für welche Fördergegenstände sie die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen wollen. Ich denke, das unsere Kommunen diese Freiheit zum Wohle ihrer Einwohner verantwortungsvoll nutzen werden.“
Grundlage des Finanzpaketes „Brücken in die Zukunft“ ist das „Sächsische Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft“, das der Sächsische Landtag am 16. Dezember 2015 beschlossen hatte. Mit diesem Landesgesetz ergänzt der Freistaat Sachsen das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes, das der Bundestag am 24. Juni 2015 beschlossen hat. Für den 800 Millionen Euro umfassenden Fonds stellt der Bund 156 Millionen Euro bereit. Jeweils 322 Millionen Euro stammen vom Freistaat und von der kommunalen Seite, wird abschließend ausgeführt.
EK-Red.