»Brücken in die Zukunft«

Dres­den: Die Säch­si­sche Lan­des­re­gie­rung hat jüngst  der Ver­wal­tungs­vor­schrift „Invest­kraft“ zuge­stimmt und damit wei­te­re Wei­chen für das 800 Mil­lio­nen Euro umfas­sen­de Finanz­pa­ket „Brü­cken in die Zukunft“ gestellt, infor­miert das Säch­si­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für Umwelt und Land­wirt­schaft (SMUL) in einer Pres­se­infor­ma­ti­on. „Die säch­si­schen Land­krei­se, Städ­te und Gemein­den kön­nen damit in den kom­men­den Jah­ren wich­ti­ge Inves­ti­tio­nen anpa­cken und ihre Infra­struk­tur ver­bes­sern“, sag­te Staats­mi­nis­ter Tho­mas Schmidt. „Die­ses Geld ist damit der Schlüs­sel für die erfolg­rei­che wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung in der Zukunft.“

Die ins­ge­samt 800 Mil­lio­nen Euro wer­den den Land­krei­sen, Städ­ten und Gemein­den in drei Blö­cken zur Ver­fü­gung gestellt. Eine Inves­ti­ti­ons­pau­scha­le in Höhe von 116 Mil­lio­nen Euro erhal­ten die Kom­mu­nen direkt. Die­se Mit­tel kön­nen für eige­ne Inves­ti­tio­nen oder zur Kofi­nan­zie­rung geför­der­ter Pro­jek­te ein­ge­setzt wer­den. 171 Mil­lio­nen Euro bekom­men die Land­krei­se, Städ­te und Gemein­den über das soge­nann­te „Bud­get Bund“, 512 Mil­lio­nen Euro über das „Bud­get Sach­sen“.

Die Auf­tei­lung in zwei getrenn­te Bud­gets resul­tiert dar­aus, dass das Finanz­pa­ket „Brü­cken in die Zukunft“ sowohl aus Bundes- als auch Lan­des­mit­teln gespeist wird. Der Bun­des­an­teil an dem Paket beträgt 19,5 Pro­zent; die übri­gen Mit­tel brin­gen der Frei­staat und die Kom­mu­nen gemein­sam auf. Von bei­den Bud­gets gehen jeweils 50 Pro­zent an die drei Kreis­frei­en Städ­te Dres­den, Leip­zig und Chem­nitz sowie 50 Pro­zent an die zehn Land­krei­se. In den Land­krei­sen selbst müs­sen min­des­tens 65 Pro­zent der Mit­tel den kreis­an­ge­hö­ri­gen Gemein­den zur Ver­fü­gung gestellt wer­den.

Für die bei­den Bud­gets gel­ten unter­schied­li­che För­der­ge­gen­stän­de. Über das „Bud­get Sach­sen“ kön­nen unter ande­rem Inves­ti­tio­nen im Stra­ßen­bau, in den Bau von Schu­len und Kin­der­ta­ges­stät­ten, in Sport­stät­ten sowie in den Öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr geför­dert wer­den. Über das „Bud­get Bund“ kön­nen ent­spre­chend den Vor­ga­ben des Bun­des unter ande­rem Inves­ti­tio­nen in Kran­ken­häu­ser, Lärm­schutz­maß­nah­men, Städ­te­bau, Brach­flä­chen­re­vi­ta­li­sie­rung und ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen unter­stützt wer­den. Für bei­de Bud­gets gilt der För­der­satz von 75 Pro­zent.

Wir haben uns bei dem Finanz­pa­ket an den Erfah­run­gen des Kon­junk­tur­pa­kets II von 2009 sowie an der Auf­bau­hil­fe nach dem Hoch­was­ser 2013 ori­en­tiert und Ver­wal­tungs­ver­fah­ren ver­ein­facht“, so Schmidt. „Die För­der­mit­tel erhal­ten die Land­krei­se, Städ­te und kreis­an­ge­hö­ri­gen Gemein­den erst, wenn sie für bei­de Bud­gets abge­stimm­te Maß­nah­men­plä­ne erar­bei­tet haben, in denen die geplan­ten Inves­ti­tio­nen auf­ge­führt sind.“ Nach der Bestä­ti­gung der Plä­ne bean­tra­gen die Kom­mu­nen die För­de­rung für die ein­zel­nen Pro­jek­te. Das Geld erhal­ten die Kreis­frei­en Städ­te, Land­krei­se und Gemein­den nach der Bewil­li­gung ent­spre­chend des tat­säch­li­chen Mit­tel­be­darfs. „Die­ses Ver­fah­ren gibt den Kom­mu­nen ein hohes Maß an Pla­nungs­si­cher­heit und gewährt ihnen gleich­zei­tig sehr viel Frei­heit bei der Aus­wahl ihrer Pro­jek­te und der Ver­tei­lung der Mit­tel“, sag­te der Minis­ter.

Die Maß­nah­men­plä­ne müs­sen bis zum 17. Juni 2016 beim Säch­si­schen Staats­mi­nis­te­ri­um für Umwelt und Land­wirt­schaft ein­ge­reicht wer­den. Bereits Anfang März 2016 sind vier Regio­nal­kon­fe­ren­zen vor­ge­se­hen, auf denen Fach­leu­te den Kom­mu­nen das Ver­fah­ren und die mög­li­chen För­der­ge­gen­stän­de erläu­tern. Im nächs­ten Schritt sol­len die ein­zel­nen Plä­ne bis zum 31. August 2016 durch die Säch­si­sche Staats­kanz­lei geneh­migt wer­den.

Für die Bean­tra­gung der För­der­mit­tel bei der Säch­si­schen Auf­bau­bank (SAB) – als ein­zi­ge Bewil­li­gungs­stel­le – gel­ten dann unter­schied­li­che Fris­ten. Die Pro­jek­te aus dem „Bud­get Bund“ müs­sen bis 15. Novem­ber 2016 bei der SAB bean­tragt wer­den. Für die Pro­jek­te aus dem „Bud­get Sach­sen“ ist der 28. Febru­ar 2017 der ent­schei­den­de Stich­tag. Ursa­che für den enge­ren Zeit­plan beim „Bud­get Bund“ ist die Vor­ga­be, dass die Pro­jek­te bis Ende 2018 abge­nom­men sein müs­sen. Für die Pro­jek­te aus dem „Pro­jekt Sach­sen“ haben die Kreis­frei­en Städ­te, Land­krei­se und Gemein­den dage­gen bis Ende 2020 Zeit für die Umset­zung.

Wir haben den säch­si­schen Kom­mu­nen mit der Ver­wal­tungs­vor­schrift ‚Invest­kraft’ ein effek­ti­ves Werk­zeug an die Hand gege­ben, um ihre wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung vor­an­trei­ben zu kön­nen“, so Schmidt. „Die Städ­te und Gemein­den kön­nen frei wäh­len, für wel­che För­der­ge­gen­stän­de sie die ihnen zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­tel ein­set­zen wol­len. Ich den­ke, das unse­re Kom­mu­nen die­se Frei­heit zum Woh­le ihrer Ein­woh­ner ver­ant­wor­tungs­voll nut­zen wer­den.“

Grund­la­ge des Finanz­pa­ke­tes „Brü­cken in die Zukunft“ ist das „Säch­si­sche Gesetz zur Stär­kung der kom­mu­na­len Inves­ti­ti­ons­kraft“, das der Säch­si­sche Land­tag am 16. Dezem­ber 2015 beschlos­sen hat­te. Mit die­sem Lan­des­ge­setz ergänzt der Frei­staat Sach­sen das Kom­mu­nal­in­ves­ti­ti­ons­för­de­rungs­ge­setz des Bun­des, das der Bun­des­tag am 24. Juni 2015 beschlos­sen hat. Für den 800 Mil­lio­nen Euro umfas­sen­den Fonds stellt der Bund 156 Mil­lio­nen Euro bereit. Jeweils 322 Mil­lio­nen Euro stam­men vom Frei­staat und von der kom­mu­na­len Sei­te, wird abschlie­ßend aus­ge­führt.

EK-Red.