IHK verschiebt Prüfungen

Chem­nitz: Die Industrie- und Han­dels­kam­mern ver­schie­ben die für April und Mai geplan­ten schrift­li­chen Azubi-Abschlussprüfungen in den Som­mer 2020. Hier­von sind im Kam­mer­be­zirk der IHK Chem­nitz über 3.000 Aus­zu­bil­den­de betrof­fen. Bis ein­schließ­lich Mai fin­den auch kei­ne Wei­ter­bil­dungs­prü­fun­gen für rund 600 Teil­neh­mer an der IHK Chem­nitz statt. Die­se wer­den zwi­schen Juni und August nach­ge­holt.

Die schrift­li­chen IHK-Ausbildungsprüfungen sind nach jet­zi­gem Stand in der Zeit vom 16. bis zum 19. Juni 2020 ange­setzt. Die industriell-technischen Prü­fun­gen sol­len dem­nach am 16. und 17. Juni 2020 und die kauf­män­ni­schen am 18. und 19. Juni 2020 statt­fin­den.

Prü­fungs­teil­neh­mer, die im Früh­jahr 2020 für die Abschluss­prü­fung Teil 1 ange­mel­det waren, kön­nen ihre Prü­fung im Herbst 2020 nach­ho­len. Genaue­re Infor­ma­tio­nen zu den Aus- und Wei­ter­bil­dungs­prü­fun­gen wird die IHK Chem­nitz auf ihrer Web­sei­te bereit­stel­len.

Die IHK-Organisation begrün­det die Absa­ge der Prü­fun­gen mit dem Ziel, die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus zu ver­lang­sa­men sowie mit den Vor­ga­ben in ein­zel­nen Bun­des­län­dern. Ins­be­son­de­re auf­grund die­ser Vor­schrif­ten ist es fak­tisch unmög­lich gewor­den, bun­des­weit ein­heit­li­che Prü­fun­gen ord­nungs­ge­mäß abzu­hal­ten.

Auch alle IHK-Unterrichtungen sowie die IHK Sach- und Fach­kun­de­prü­fun­gen (Ver­kehrsprü­fun­gen sowie Unter­rich­tun­gen und Prü­fun­gen aus dem Bereich des Gewer­be­rechts) blei­ben eben­falls min­des­tens bis zum 24. April 2020 aus­ge­setzt. Von der Aus­set­zung der Sach- und Fach­kun­de­prü­fun­gen sind im Kam­mer­be­zirk ca. 300 Teil­neh­mer betrof­fen. Die IHK Chem­nitz wird schnellst­mög­lich dar­über infor­mie­ren, wann die­se wie­der statt­fin­den kön­nen.

Um Eng­päs­se im Güter­ver­kehr zu ver­mei­den, ist die Gül­tig­keit der Schu­lungs­nach­wei­se für Berufs­kraft­fah­rer und im Gefahr­gut­be­reich ver­län­gert wor­den. So blei­ben alle Beschei­ni­gun­gen über die Fahr­zeug­füh­rer­schu­lung, deren Gel­tungs­dau­er zwi­schen dem 1. März 2020 und dem 1. Novem­ber 2020 endet, bis zum 30. Novem­ber 2020 gül­tig. Auch die Schu­lungs­be­schei­ni­gun­gen für Gefahr­gut­be­auf­trag­te, deren Gel­tungs­dau­er zwi­schen dem 1. März 2020 und dem 1. Novem­ber 2020 endet, blei­ben bis zum 30. Novem­ber 2020 gül­tig.

Infor­ma­tio­nen dazu sind unter www​.chem​nitz​.ihk24​.de/​p​r​u​e​f​u​n​g​e​n​-​a​k​tuell zu fin­den.

IHK Chem­nitz, Regio­nal­kam­mer Erz­ge­bir­ge