Baukindergeld läuft Ende 2020 aus

Ber­lin: Die Bun­des­re­gie­rung plant der­zeit kei­ne Ver­län­ge­rung des Bau­kin­der­gelds über Ende 2020 hin­aus. Dazu gebe es zur Zeit „kei­ne kon­kre­ten Über­le­gun­gen“, ant­wor­tet das Innen­mi­nis­te­ri­um auf eine Fra­ge des Par­la­men­ta­ri­schen Geschäfts­füh­rers der FDP-Bundestagsfraktion.

Beim Bau­kin­der­geld winkt seit dem ver­gan­ge­nen Jahr für den Bau eines Hau­ses oder den Kauf einer Immo­bi­lie über zehn Jah­re ein staat­li­cher Zuschuss von 1200 Euro je Kind - also 12.000 Euro ins­ge­samt. Bei mehr Kin­dern gibt es ent­spre­chend mehr Geld. Berück­sich­tigt wer­den dabei jedoch nur Kin­der im Alter unter 18 Jah­ren, die zu Hau­se woh­nen und zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung bereits gebo­ren waren.

Fami­li­en, die ins eige­ne Zuhau­se zie­hen, müs­sen ihr Bau­kin­der­geld spä­tes­tens sechs Mona­te nach Ein­zug bean­tragt haben. Dazu fül­len sie nach Umzug und Ummel­dung online das ent­spre­chen­de For­mu­lar im KfW-Zuschussportal aus. Ent­schei­dend ist das Datum, an dem laut der Mel­de­be­stä­ti­gung das ers­te Haus­halts­mit­glied in die neue Immo­bi­lie ein­zieht, erklärt die KfW-Bankengruppe.

Vor­ge­se­hen ist ein För­der­vo­lu­men von fast zehn Mil­li­ar­den Euro. Wenn das Geld auf­ge­braucht ist, schießt der Bund nach bis­he­ri­gen Plä­nen nicht nach. Nach frü­he­ren Anga­ben des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums hat­ten bis Ende Juni mehr als 112.000 Fami­li­en eine För­de­rung bean­tragt.

Die Chan­ce, Bau­kin­der­geld zu bean­tra­gen, haben nur Fami­li­en, die bis Ende 2020 aktiv wer­den: Die Bau­ge­neh­mi­gung oder der unter­schrie­be­ne Kauf­ver­trag müs­sen spä­tes­tens am 31. Dezem­ber 2020 vor­lie­gen.

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