Chemnitz: Die Richtlinie InnoStartBonus vom 29. Januar 2019 ermöglicht die Förderung potentieller sächsischer Gründer mit innovativen Geschäftsideen im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens mit einem Zuschuss von monatlich 1000 Euro für zwölf Monate als Beitrag zum Lebensunterhalt.
Mit dem neuen Förderprogramm will der Freistaat Sachsen innovative Neugründungen unterstützen, welche keinen Zugang zur Gründerförderung für Studenten und Hochschulabsolventen (Technologiegründerstipendium) haben. Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Sachsen und das Unternehmen noch nicht gegründet haben. Die Bewerbung mit einer neuen Geschäftsidee, welche dann in eine Neugründung mündet, ist allerdings möglich. Auch Gründerteams sind förderfähig, wobei maximal zwei Gründer gefördert werden können.
Das Auswahlverfahren erfolgt über futureSAX – die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen – indem der Bewerbungsbogen online ausgefüllt und bis zu einem Stichtag im Juni 2019 übermittelt wird. Im weiteren Prozess werden die besten Ideen in einem Pitch der Jury vorgestellt. Mit Zugang zum futureSax Netzwerk werden die Gründer professionell betreut und in der sächsischen Gründerszene mit weiteren Akteuren und Geldgebern vernetzt.
Die neue Gründerförderung ist familienfreundlich, denn pro unterhaltspflichtiges Kind wird für die Dauer der Förderung ein monatlicher Kinderbonus von 100 Euro gewährt.
Weitere Informationen und Bewerbung unter: www.futuresax.de bzw. www.chemnitz.ihk24.de, Such-Nr. 4350844.
Als IHK-Ansprechpartner im Fachbereich fungiert Janine Nicke, Telefon 03733/1304 4124.
IHK Chemnitz, Regionalkammer Erzgebirge