Kindergeld auch nach dem Schulabschluss

Chem­nitz: Mit dem Ende der Schul­zeit kön­nen sich Ände­run­gen beim Kin­der­geld­an­spruch erge­ben. Denn in den nächs­ten Mona­ten beginnt für vie­le Jugend­li­che ihre Aus­bil­dung, ihr Stu­di­um oder sie besu­chen eine wei­ter­füh­ren­de Schu­le. Damit es wei­ter Kin­der­geld gibt, müs­sen Nach­wei­se ein­ge­reicht wer­den.

Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Fami­li­en­kas­se hel­fen Fami­li­en. Das gelingt mit der Zah­lung von Kin­der­geld und Kin­der­zu­schlag. Fast eine hal­be Mil­lio­nen Fami­li­en in Sach­sen erhal­ten von uns jeden Monat Kin­der­geld. Damit wir für ein voll­jäh­ri­ges Kind das Kin­der­geld auch nach Ende der Schul­aus­bil­dung wei­ter­zah­len kön­nen, benö­ti­gen wir die Nach­wei­se über den Ausbildungs- oder Stu­di­en­be­ginn oder den Besuch einer wei­ter­füh­ren­den Schu­le. Hier genügt schon eine Kopie des Lehr­ver­trags, der Imma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung oder einer Schul­be­schei­ni­gung.“, sag­te Syl­vio Her­zog, Lei­ter der Fami­li­en­kas­se Sach­sen.

Wich­tig ist, der Fami­li­en­kas­se die Plä­ne nach Schu­len­de mit­zu­tei­len, zum Bei­spiel, wenn ein Kind noch auf der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeits­platz ist. Die ent­spre­chen­den For­mu­la­re ste­hen im Online-Formulardienst unter www​.fami​li​en​kas​se​.de zur Ver­fü­gung. Infor­ma­tio­nen gibt es auch unter der kos­ten­frei­en Ser­vic­te­le­fo­nen­um­mer 0800 4 5555 30.

Alle Infor­ma­tio­nen, Antrags­for­mu­la­re und Nach­weis­vor­dru­cke sind im Inter­net unter www​.fami​li​en​kas​se​.de ver­füg­bar. Infor­ma­tio­nen gibt es auch tele­fo­nisch von Mon­tag bis Frei­tag von 8.00 - 18.00 Uhr (gebüh­ren­frei) unter 0800 4 5555.

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