Hotline für „Kinderzuschlag“

Chem­nitz: Obwohl es für gering­ver­die­nen­de Fami­li­en den Kin­der­zu­schlag ergän­zend zum Kin­der­geld schon seit 2005 gibt, sind die Leis­tung und die Vor­aus­set­zun­gen für den Bezug bei Fami­li­en offen­bar noch zu wenig bekannt. Das möch­te die Fami­li­en­kas­se Sach­sen jetzt ändern. „Mit dem Kin­der­zu­schlag soll die wirt­schaft­li­che Selb­stän­dig­keit von Fami­li­en mit gerin­gem Ein­kom­men gestärkt wer­den. Um über mög­li­che Ansprü­che infor­mie­ren zu kön­nen, haben wir für ganz Sach­sen eine beson­de­re Hot­line ein­ge­rich­tet. Hier erfah­ren Eltern, ob eine Antrag­stel­lung Aus­sicht auf Erfolg haben kann und was dafür benö­tigt wird“, betont Syl­vio Her­zog, Lei­ter der Fami­li­en­kas­se Sach­sen. Die Hot­line ist unter der Fest­netz­num­mer 0371/567 11 00 erreich­bar. Die­se Num­mer kann anru­fen, wer in Sach­sen wohnt, noch kei­nen Antrag auf Kin­der­zu­schlag gestellt hat und gern mehr Infor­ma­tio­nen zu die­ser Leis­tung haben möch­te. Bei Bedarf kann dar­über hin­aus auch ein per­sön­li­ches Bera­tungs­ge­spräch ver­ein­bart wer­den. Erreich­bar ist die­ser Anschluss Mon­tag bis Don­ners­tag von 8 bis 15 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr.

Wer schon Kin­der­zu­schlag bean­tragt hat oder bezieht, dem steht das Ser­vice­cen­ter der Fami­li­en­kas­se unter 0800 4 5555 30 in gewohn­ter Wei­se zur Ver­fü­gung, eben­so für Anlie­gen zum Kin­der­geld. Die Fami­li­en­kas­sen der Bun­des­agen­tur für Arbeit zah­len nicht nur Kin­der­geld aus, son­dern kön­nen auch die Sozi­al­leis­tung „Kin­der­zu­schlag“ ergän­zend gewäh­ren. Ein Anspruch auf die­se Leis­tung kann bestehen, wenn Eltern­paa­re oder Allein­er­zie­hen­de zwar ihren eige­nen Lebens­un­ter­halt mit Ein­kom­men bestrei­ten kön­nen, aber nicht den ihrer Kin­der. Mit der Zah­lung von Kin­der­zu­schlag wird ver­mie­den, dass Arbeits­lo­sen­geld II beim Job­cen­ter bean­tragt wer­den muss. Zudem kön­nen Bezie­her von Kin­der­zu­schlag für ihre Kin­der auch Leis­tun­gen für Bil­dung und Teil­ha­be erhal­ten.

Der Kin­der­zu­schlag ist zum 1. Juli 2016 um 20 Euro auf maxi­mal 160 Euro monat­lich pro Kind erhöht wor­den. Der Kin­der­zu­schlag ist schrift­lich bei der Fami­li­en­kas­se zu bean­tra­gen und kann grund­sätz­lich erst ab dem Monat der Bean­tra­gung gewährt wer­den. Bei der Berech­nung der Leis­tung sind sowohl eine Mindest- als auch eine Höchst­ein­kom­mens­gren­ze zu beach­ten. Nur wer mit sei­nem Ein­kom­men zwi­schen die­sen bei­den Wer­ten liegt, für den kommt Kin­der­zu­schlag in Betracht. Die Berech­nung erfolgt dabei auf jeden Ein­zel­fall bezo­gen und ist daher immer indi­vi­du­ell. Die Exper­ten der Fami­li­en­kas­se Sach­sen ste­hen dafür gern mit ihrem Informations- und Bera­tungs­an­ge­bot zur Ver­fü­gung. Inter­net: www​.fami​li​en​kas​se​.de/„Kin­der­zu­schlag“.

Wend­rock, Agen­tur für Arbeit Chem­nitz