EK-Rechtsecke - „Lügen haben kurze Beine“

So lau­te­te der Tenor einer Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tung, die ich kürz­lich mit Inter­es­se besuch­te. Prak­ti­zie­ren­de Anwäl­te wer­den mir sicher in der Erfah­rung Recht geben, dass vor Gericht die Wahr­heit gern ver­zerrt wird, sprich: man­cher sich der Lüge bedient, um dem Ande­ren zu scha­den. Beson­ders bit­ter ist dies bei Sexu­al­straf­ta­ten, wenn jemand unschul­dig einer sol­chen bezich­tigt wird.

Auch im fami­li­en­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren stellt die Lüge ein belieb­tes Mit­tel dar, um z. B. den ande­ren Eltern­teil in ein schlech­tes Licht zu rücken und das Gericht zu über­zeu­gen, dass der ande­re Eltern­teil etwa gefähr­lich für das gemein­sa­me Kind sei.

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